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   LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 10 R 705/16   

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https://dejure.org/2017,8758
LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 10 R 705/16 (https://dejure.org/2017,8758)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.01.2017 - L 10 R 705/16 (https://dejure.org/2017,8758)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - L 10 R 705/16 (https://dejure.org/2017,8758)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 149 Abs 5 SGB 6, § 31 S 1 SGB 10, § 84 Abs 1 S 1 SGB 10, § 84 Abs 1 S 2 SGB 10, § 54 Abs 1 S 2 SGG
    Rechtsschutz des Versicherten bei begrifflicher Substitution eines durch Vormerkungsbescheid bestandskräftig vorgemerkten Tatbestands durch einen anderen Tatbestand in einem späteren Vormerkungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Anfechtungsklage gegen einen Vormerkungsbescheid des Rentenversicherungsträgers bei begrifflichen Änderungen bestandskräftig vorgemerkter Tatbestände

  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der Anfechtungsklage gegen einen Vormerkungsbescheid des Rentenversicherungsträgers bei begrifflichen Änderungen bestandskräftig vorgemerkter Tatbestände

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berichtigung der im Versicherungsverlauf enthaltenen Daten nur bei anfechtbarer Regelung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berichtigung der im Versicherungsverlauf enthaltenen Daten nur bei anfechtbarer Regelung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 79/09 R

    Anrechnungszeiten wegen Fachschulausbildung - Berücksichtigung während des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 10 R 705/16
    In Bezug auf die mögliche rentenversicherungsrechtliche Relevanz eines solchen Leistungsbezuges - maßgebend für die Vormerkung ist insoweit der Zeitpunkt, in dem über die Feststellung der Zeit entschieden wird, also der Zeitpunkt des feststellenden Vormerkungsbescheides (BSG, Urteil vom 19.04.2011, B 13 R 79/09 R in SozR 4-2600 § 58 Nr. 13) - behauptet selbst die Beklagte keine Änderung gegenüber dem Zeitpunkt des ersten Vormerkungsbescheides im Jahre 2003.
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 10 R 705/16
    An dieser Klagebefugnis fehlt es, wenn eine Verletzung subjektiver Rechte nicht in Betracht kommt, weil hinsichtlich des Klagebegehrens eine gerichtlich überprüfbare Entscheidung nicht vorliegt (BSG, Urteil vom 17.12.2015, B 2 U 2/14 R in SozR 4-2400 § 27 Nr. 7 m.w.N.).
  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer isolierten Leistungsklage -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 10 R 705/16
    Indessen ist die - bei sachgerechter Auslegung des klägerischen Begehrens - hierauf von Anfang an (auch) gerichtete Klage unzulässig (so das BSG zum vergleichbaren Löschungsanspruch, Urteil vom 21.03,2006, B 2 U 24/04 R in SozR 4-1300 § 84 Nr. 1, auch zum Nachfolgenden).
  • BSG, 11.09.1979 - 5 RJ 36/78

    Ausfallszeit iSv RVO § 1259 Abs. 1 S. 1 Nr. 3

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 10 R 705/16
    Nicht von entscheidungsrelevanter Bedeutung ist daher auch der Vortrag der Beklagten, wonach - entgegen der Auffassung der Klägerin - durch die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme Arbeitslosigkeit nicht entfällt (so BSG, Urteil vom 11.09.1979, 5 RJ 36/78 in SozR 2200 § 1259 Nr. 43), die ausgewiesene Zeit der Arbeitslosigkeit - so die Beklagte - also inhaltlich richtig (i.S. eines Anrechnungszeittatbestandes nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI) wäre.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2022 - L 10 R 2415/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Denn eine feststellende Entscheidung bzw. die Ablehnung einer entsprechenden Feststellung von bestimmten Zeiten als Pflichtbeitragszeiten wegen nicht erwerbsmäßiger Pflege (sowie die zugehörigen beitragspflichtigen Einnahmen, vgl. dazu § 166 Abs. 2 SGB VI) hat die Beklagte mit den angefochtenen Bescheiden nicht getroffen, sodass eine darauf gerichtete Klage von vornherein mangels entsprechender Klagebefugnis unzulässig wäre (vgl. dazu statt vieler nur Senatsurteile vom 16.07.2020, L 10 U 1635/17, in juris, Rn. 17, und vom 26.01.2017, L 10 R 705/16, in juris, Rn. 23, beide m.w.N. zur höchstrichterlichen Rspr.).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2020 - L 4 R 1256/20
    Sie scheidet schon vom Wortlaut her aus, wenn ein Verwaltungsakt zu ergehen hat, weil eine Regelung mit Außenwirkung zu treffen ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Januar 2017 - L 10 R 705/16 - juris, Rn. 26 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2020 - L 4 R 1464/20
    Sie scheidet schon vom Wortlaut her aus, wenn ein Verwaltungsakt zu ergehen hat, weil eine Regelung mit Außenwirkung zu treffen ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Januar 2017 - L 10 R 705/16 - juris, Rn. 26 f.).
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